Im Baugewerbe, im Malergewerbe und im Dachdeckergewerbe enthält der Beitrag an die jeweilige Zusatzversorgungskasse einen Pflichtbeitrag für den jeweiligen Arbeitnehmer für die Zusatzversorgung. Im Bau und bei den Dachdeckern sind es 3,2 %, bei den Malern 2 %. SInd diese Beiträge bei Geringverdienern förderfähig gemäß §100 EStG ?
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Sind Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse bei Geringverdienern förderfähig gemäß §100 EStG ?
-
02
RE: Sind Pflichtbeiträge zur Zusatzversorgungskasse bei Geringverdienern förderfähig gemäß §100 EStG ?
Sehr geehrter Fragesteller,
auch für Geringverdiener ist die Förderung nach § 100 EStG grundsätzlich möglich (vgl. § 100 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 40a Abs. 2 EstG). Allerdings müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden (relevant insbesondere der Mindestbetrag nach § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte für Steuerrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular