Sehr geehrte Damen und Herren ich habe ein Unternehmen mit individuellen SFN-Zuschlägen. Das Unternehmen hat aktuell 28% Zuschlag für Sonntagsarbeit und 39% für Feiertagsarbeit. Laut gesetzlicher Regelung gilt ja bis 25,00€ Stundengrundlohn (steuer- und sv-frei) über 25,00€ Stundengrundlohn (steuer-frei und sv-pflichtig). Die Mitarbeiter des Unternehmens haben aktuell 26,00€ Stundengrundlohn. In meiner Software wir aber keine SV auf den einen 1,00€ der über die 25,00€ liegt berechnet. Laut meiner Software und auch nach Auskunft durch einen Servicemitarbeiter des Softwareherstellers wird keine SV berechnet weil die Zuschläge unter den gesetzlichen Höchstbeträgen von Sonntag (bis zu 50%) und Feiertag (bis zu 125%) liegen. Ist das so korrekt oder müsste trotzdem für den 1,00€ sv-berechnet werden?
Mit freundlichen Grüßen
D. Scharn