Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einer Prüfung der DRV wurde festgestellt, dass der Stundensatz für steuerpflichtige Zuschläge für Nachtarbeit bei Urlaub zu niedrig angesetzt wurde. Die Zuschläge wurden für die Beitragsermittlung neu ermittelt und als Phantomlohn nachverbeitragt. Nach unserer Auffassung zieht in dem Fall die Lohnsteuer nicht nach, da die höheren Zuschläge ja tatsächlich nicht ausgezahlt wurden. Und die sich die Lohnsteuer immer nach den tatsächlichen Zahlbeträge bemisst, es deshalb keine Korrektur auf Grund des Prüfberichtes beim Finanzamt beantragt werden muss?
Vielen Dank Kluge