Guten Tag,
SFN-Zuschläge gehören in unserem Unternehmen nicht zum regelmäßigen Entgelt sondern werden nur in Ausnahmefällen bei Bedarf gezahlt. Müssen diese Zuschläge dann bei der Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall berücksichtigt werden? Wenn ja, wie wird dies berechnet? Wenn zum Beispiel eine Person im Januar an einem Sonntag für 3 Stunden einen Zuschlag erhalten hat, wie wird das dann für eine Krankheit z.B. im Mai oder einen Urlaub z.B. im August relevant? Gibt es außerdem eine rückwirkende Auswirkung für vergangene Urlaubs- und Krankheitszeiträume im gleichen Kalenderjahr?
Vielen Dank