Ein Mitarbeiter hat uns zwei Dokumente für eine Private Kranken- und Pflegeversicherung eingereicht. Jedoch ist im ersten Dokument der Beitrag bei der PKV mit 0,00 € angegeben und lediglich ein Beitrag für die PPV (ab 01.01.) angegeben. Er war bei uns bisher geschlüsselt mit 9111. Ist so etwas möglich und muss der Schlüssel dann 9110 lauten? Im zweiten Dokument ist sowohl bei der PKV als auch bei der PPV ein Beitrag angegeben, allerdings erst gültig ab 01.12., somit haben wir ihn dann ab 01.12. umgeschlüsselt auf 0110.
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RE: Senior Consultant Payroll
Sehr geehrte Frau Fischer,
Freiwillig Versicherte, die über das Firmenzahlverfahren abgerechnet werden, haben grundsätzlich die Ziffer 1 in der Beitragsgruppe Pflegeversicherung, da diese grundsätzlich auch der Pflegeversicherungspflicht unterliegen.
Die „0‘“ bei Pflegeversicherung kommt nur für Personen in Betracht, die in der privaten Pflegeversicherung versichert sind und die nach § 22 SGB XI von der Pflegeversicherungspflicht befreit worden sind.
Wir können uns vorstellen, dass der Mitarbeiter während der freiwilligen Mitgliedschaft eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Sofern hier eine Befreiung nachgewiesen werden kann, ist im Rahmen des Firmenzahlverfahren
kein Pflegeversicherungsbeitrag zu entrichten. Die Beitragsgruppe wäre dann 9110.
Wenn die private Krankenversicherung zum 01.12.2024 zustande kam, sind die Beitragsgruppen „0110“ korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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