Guten Tag,
wir rechnen aktuell alle freiwillig gesetzlich versicherten Mitarbeiter mit BGR 0111 + Selbstzahlerverfahren ab, und zahlen dementsprechend Zuschüsse KV + PV aus.
Es stellt sich die Frage, ob sich aus administrativen Gründen Konsequenzen ergeben, wenn wir alle diese Mitarbeiter auf das Firmenzahlerverfahren BGR 9111 umstellen, und somit die Abführung der KV/PV Beiträge wieder für den MA übernehmen würden.
Mir ist nur im Hinterkopf geläufig, dass sich bei der Elternzeit ein Unterschied zwischen beiden Verfahren ergibt. Ist dies auch bei unbez. UR / Mutterschutz / anderen unbez. Fehlzeiten so? Wie lautet der exakte Unterschied?
Ist dieser Wechsel überhaupt rein rechtlich aus Arbeitgebersicht möglich? Gibt es hier entsprechende Erfahrungsberichte / Nachschlagewerke? Wer muss alles informiert werden? Reicht die "bloße" Änderung in Form der Ummeldung DEÜV?
Leider finde ich bei eigener Recherche keine Daten / Infos im Netz.
Danke vorab für eine Information.
VG
TOM_MGG