Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben Seitens der Krankenkasse den Hinweis GKV Monatsmeldung für eine Mitarbeiterin erhalten, dass weitere Einnahmen/Entgeltmeldungen vorliegen.
Der Zeitraum vom 01.04.2024 - 31.12.2024 ist hier aufgeführt.
Die Mitarbeiterin selbst ist Selbstständig und bei uns regulär SVpflichtig beschäftigt.
Ist dieser Personalfall dennoch als Mehrfachbeschäftigung anzusetzen, damit wir die Meldungen betreffend Überprüfung der Versicherungspflichtgrenze oder ist dies bei einer Selbstständigkeit nicht erforderlich?
Danke vorab.