Expertenforum - Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben Seitens der Krankenkasse den Hinweis GKV Monatsmeldung für eine Mitarbeiterin erhalten, dass weitere Einnahmen/Entgeltmeldungen vorliegen.


    Der Zeitraum vom 01.04.2024 - 31.12.2024 ist hier aufgeführt.


    Die Mitarbeiterin selbst ist Selbstständig und bei uns regulär SVpflichtig beschäftigt.


    Ist dieser Personalfall dennoch als Mehrfachbeschäftigung anzusetzen, damit wir die Meldungen betreffend Überprüfung der Versicherungspflichtgrenze oder ist dies bei einer Selbstständigkeit nicht erforderlich?


    Danke vorab.





     

  • 02
    RE: Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    aufgrund des aktuell hohen Anfragevolumens in unserem Expertenforum können wir momentan unsere 24-Stunden-Antwortgarantie nicht sicherstellen.
    Daher bitten wir um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Wir gehen nach Ihren Angaben davon aus, dass neben der bei Ihnen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der selbstständigen Tätigkeit eine weitere (dem Grunde nach) versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.
     
    Demzufolge handelt es sich um eine Mehrfachbeschäftigung im Sinne der Sozialversicherung und die einzugsberechtigte Krankenkasse hat eine GKV-Monatsmeldung bei den jeweiligen Arbeitgebern anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 04
    RE: Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Gemeint ist eine Selbständige Tätigkeit + die Beschäftigung bei uns (SVpflichtige Beschäftigung).


    Ein weiteres Arbeitsverhältnis besteht nicht mehr.


    Uns ist unklar, inwieweit hier eine GKV Meldung abgegeben werden muss.

    Seitens der Krankenkasse erfolgte die Aufforderung zur Abgabe einer GKV Monatsmeldung - jedoch ist unklar, inwieweit hier eine Selbständige Beschäftigung im Bezug der GKV Monatsmeldung mit einfließt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre, wie von Ihenn beschrieben eine weitere SVpflichtige Beschäftigung vorhanden, die uns wiederum bis dato Seitens der Mitarbeiterin noch nicht gemeldet wurde.

  • 05
    RE: Selbstständigkeit und SVpflichtige Beschäftigung _ GKV Monatsmeldung erforderlich?

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,
     
    sofern nur eine versicherungspflichtige Beschäftigung neben der selbstständigen Tätigkeit ausgeübt wird, ist keine GKV-Monatsmeldung erforderlich.
     
    Da es für uns nicht nachvollziehbar ist, warum die Krankenkasse eine GKV-Monatsmeldung angefordert hat, empfehlen wir Ihnen, diese zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.