Guten Tag,
es hat sich ergeben das der MA von der Krankenkasse als selbständig eingestuft wurde, und er weiterhin seiner Beschäftigung nachgeht.
Umgeschlüsselt ist er jetzt auf 0110. Wird in diesem Fall ein Zuschuss zur KV verpflichtend?
Wenn ja, was ist wenn der Arbeitgeber nicht zahlen will?
Beste Grüße