Guten Tag,
ein Arbeitnehmer der sozialversicherungspflichtig angestellt ist, hat nebenbei noch eine Selbständigkeit angemeldet, die aber z.Z. geringe Umsätze erzielt. Jetzt ist es so, dass er im nächsten Jahr für ungefähr ein Jahr einen größeren Auftrag erhalten hat. Kann er bei seinem Arbeitgeber sozial versicherungspflichtig beschäftigt bleiben?
Beste Grüße
HP