Guten Tag,
eine neue Mitarbeiterin ab dem 01.04.2026 ist bisher als selbständige Privat krankenversichert.
Ihr vorausschauendes Gehalt bei uns im Angestelltenverhältnis liegt über der JAEG 2026.
Die Mitarbeiterin möchte nun wieder gesetzlich versichert werden.
Können wir sie als freiwillig gesetzliches Mitglied anmelden?
Danke