Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    selbständig --> GKV

    Guten Tag,


    eine neue Mitarbeiterin ab dem 01.04.2026 ist bisher als selbständige Privat krankenversichert.


    Ihr vorausschauendes Gehalt bei uns im Angestelltenverhältnis liegt über der JAEG 2026.


    Die Mitarbeiterin möchte nun wieder gesetzlich versichert werden.


    Können wir sie als freiwillig gesetzliches Mitglied anmelden?


    Danke

  • 02
    RE: selbständig --> GKV

    Hallo Lohnexperte,
     
    ein freiwilliger Beitritt im Rahmen einer freiwilligen Versicherung ist grundsätzlich nur für Personen möglich, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate gesetzlich krankenversichert waren.
     
    Da die Mitarbeiterin nach Ihren Angaben während der Selbstständigkeit privat krankenversichert war und nach dem Ende der Selbstständigkeit nun eine krankenversicherungsfreie Beschäftigung aufnehmen wird, besteht keine Möglichkeit für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung nach § 9 SGB V.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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