Guten Tag,
bei einer Fehl- oder Totgeburt in der 14. Schwangerschaftswoche beträgt die Mutterschutzfrist 2 Wochen. Wie verhält es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch? Gelten hier die selben Regeln? In unserem Fall ist die MA aktuell in Elternzeit und müsste um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen, die Elternzeit vorzeitig beenden. Sehen wir das richtig? Vielen Dank vorab.