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  • 01
    Schwangerschaftsabbruch 14 Woche

    Guten Tag,


    bei einer Fehl- oder Totgeburt in der 14. Schwangerschaftswoche beträgt die Mutterschutzfrist 2 Wochen. Wie verhält es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch? Gelten hier die selben Regeln? In unserem Fall ist die MA aktuell in Elternzeit und müsste um die Schutzfrist in Anspruch zu nehmen, die Elternzeit vorzeitig beenden. Sehen wir das richtig? Vielen Dank vorab.

  • 02
    RE: Schwangerschaftsabbruch 14 Woche

    Hallo Stefania,
     
    da bei der Klärung Ihres Sachverhaltes vordergründig arbeitsrechtliche Kriterien zu berücksichtigen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir hierzu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können und werden uns daher in unserer Antwort ausschließlich auf die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen beschränken.
     
    Der GKV-Spitzenverband hat am 12.03.2025 in seiner Besprechung zur „Umsetzung des Mutterschutzanpassungsgesetzes“ einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass ein „Schwangerschaftsabbruch auch eine Totgeburt im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 MuSchG n. F. sein kann und den betroffenen Frauen bei Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen über die Totgeburt entsprechende Leistungsansprüche zu gewähren sind.“
     
    Das gemeinsame Rundschreiben zu den „Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ wurde diesbezüglich noch nicht aktualisiert.
     
    Sofern die Mitarbeiterin die entsprechende ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegt, empfehlen wir Ihnen, mit der zuständigen Krankenkasse die weitere Vorgehensweise bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte abzustimmen.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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