Eine Mitarbeiterin hat am 16.3. eine Bescheinigung vorgelegt, dass sie schwanger ist. Gleichzeitg hat sie auch eine AU-Bescheinigung vom Gynäkologen für 2 Wochen.
Wenn der Arbeitgeber zum gleichen Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot ausspricht, zählt dann vorrangig die AU-Bescheinigung? Bekommt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot die volle Erstattung des Gehaltes durch die Krankenkasse ?
Im voraus schon vielen Dank für Ihre Antwort.