Hallo an das Expertenteam.
Eine Mitarbeiterin ist während ihrer EZ bis 07/2025 erneut schwanger geworden.
Sie hat dem AG einfach die Mitteilung über die Schwangerschaft eingereicht. Sie hat ihre Beantragte EZ bis Juli 2025 nicht unterbrochen. Also, die Beendigung der EZ nicht vorliegt.
Da die Mitarbeiterin die Elternteil nicht unterbrochen hat, besteht somit kein Anspruch auf AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Ich habe auch bisher keine Mitteilung, dass die Mitarbeiterin nach der Entbindung im Februar 2025 für das zweite Kind Elternzeit beantragt hat.
Frage: Soll der Antrag auf Elternzeit für das zweite Kind erst nach dem Ende der ersten Elternzeit gestellt werden, also ab August 2025, oder muss die Elternzeit für das zweite Kind direkt nach den 8 Wochen nach der Geburt ( im Februar 2025) beginnen? D.h., nach Ende der Mutterschutzfrist nach der 2.Geburt?
Und der verbleibende, nicht genutzte Urlaub für das erste Kind muss nach dem Ende der Elternzeit für das zweite Kind genommen werden?
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.