Expertenforum - Schwangerschaft während der Elternzeit, Beginn zweite EZ

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  • 01
    Schwangerschaft während der Elternzeit, Beginn zweite EZ

    Hallo an das Expertenteam.


    Eine Mitarbeiterin ist während ihrer EZ bis 07/2025 erneut schwanger geworden.


    Sie hat dem AG einfach die Mitteilung über die Schwangerschaft eingereicht. Sie hat ihre Beantragte EZ bis Juli 2025 nicht unterbrochen. Also, die Beendigung der EZ nicht vorliegt.


    Da die Mitarbeiterin die Elternteil nicht unterbrochen hat, besteht somit kein Anspruch auf AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.


    Ich habe auch bisher keine Mitteilung, dass die Mitarbeiterin nach der Entbindung im Februar 2025 für das zweite Kind Elternzeit beantragt hat.


    Frage: Soll der Antrag auf Elternzeit für das zweite Kind erst nach dem Ende der ersten Elternzeit gestellt werden, also ab August 2025, oder muss die Elternzeit für das zweite Kind direkt nach den 8 Wochen nach der Geburt ( im Februar 2025) beginnen? D.h., nach Ende der Mutterschutzfrist nach der 2.Geburt?


    Und der verbleibende, nicht genutzte Urlaub für das erste Kind muss nach dem Ende der Elternzeit für das zweite Kind genommen werden?


    Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.


     

  • 02
    RE: Schwangerschaft während der Elternzeit, Beginn zweite EZ

    Guten Tag,
     
    Ihre Fragen betreffen arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ einstellen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Arbeitsrecht“ verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Schwangerschaft während der Elternzeit, Beginn zweite EZ

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Meines Erachtens ist es am einfachsten, bei der Mitarbeiterin konkret nachzufragen, wie sie weiter verfahren möchte. Aus Sicht der Arbeitnehmerin dürfte es sinnvoll sein, die Elternzeit vorzeitig zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen zu beenden. Dies ist nach § 16 Abs. 3 BEEG möglich. Würde die Mitarbeiterin gar nichts tun, liefe die Elternzeit bis zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt weiter.


    Der nicht in Anspruch genommene Urlaub aus der Zeit vor Beginn der Elternzeit muss im laufenden Urlaubsjahr nach Beendigung der Elternzeit oder im darauffolgenden Urlaubsjahr gewährt werden. Dies ist gesetzlich in § 17 Abs. 2 BEEG geregelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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