Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin ist seit 07/2025 ausgesteuert und teilt nun mit, dass sie schwanger ist. Ein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit liegt bis Mitte Februar 2026 vor.
Die Arbeitnehmerin begehrt den Mutterschutzlohn im Rahmen eines Beschäftigungsverbots seitens des Arbeitgebers.
Ist dies rechtens?
Kann der Arbeitgeber dies ablehnen, bzw. welche Möglichkeiten hätte der Arbeitgeber hier gegen vorzugehen? Es wird unsererseits als unglaubwürdig erachtet, dass die Arbeitnehmerin nun für die Inanspruchnahme eines Beschäftigungsverbots wieder plötzlich "genesen" ist. Die Umlage 2 rettet uns nicht vor einem Wiederaufleben des Urlaubsanspruchs und auch nicht vor diversen tariflichen Errungenschaften im Rahmen eines Beschäftigungsverbots.
Müsste der Arbeitnehmer sich gesundschreiben lassen? Einschalten des MDK?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Personalverwaltung