Expertenforum - Schulische Ausbildung_während der Elternzeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Schulische Ausbildung_während der Elternzeit

    Liebes Expertenteam,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die bei uns ihre Elternzeit verlängern will und parallel eine schulische Ausbildung (Bafög) absolvieren will.


    Während der Elternzeit kann bis zu 32 Stunden gearbeitet werden.


    Gibt es Besonderheiten bzw. darf die schulische Ausbidlung mehr als 32 Stunden umfassen?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Schulische Ausbildung_während der Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sofern die schulische Ausbildung unentgeltlich absolviert wird, gilt die 32-Stunden-Grenze nicht. Gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG gilt die 32-Stunden-Grenze nur für Erwerbstätigkeiten. Sollte aber auch während der an sich unentgeltlichen schulischen Ausbildung ein bezahltes Praktikum etc. abgeleistet werden, müssen die 32 Wochenstunden wieder beachtet werden.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.