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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    schulbegleitendes Praktikum für ein Schuljahr

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    besteht Sozialversicherungspflicht wenn man einem Praktikanten eine Vergütung zahlt für ein schulbegleitendes Praktikum. Das Praktikum würde im August beginnen und dann für ein Schuljahr an 3 Tagen in der Woche insgesamt 960 Stunden. Müsste Mindestlohn gezahlt werden?


    Mit freundlichen Grüßen

    B. Alpers


     

  • 02
    RE: schulbegleitendes Praktikum für ein Schuljahr

    Guten Tag,
     
    die Beurteilung von Praktika sind sehr unterschiedlich, da wir aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen können, ob es sich um ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum handelt, unterstellen wir, dass das Praktikum dazu dienen soll, die Fachhochschulreife zu erlangen.
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.
    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Solche Praktikanten sind – wenn Entgelt gezahlt wird - mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu melden.
     
    Sofern es sich allerdings in Ihrem Sachverhalt um die Ableistung eines Praktikums nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums zur Erlangung der Fachhochschulreife handelt, gilt folgendes:
     
    Da bei Aufnahme eines solchen „Nachpraktikums“ die Schulausbildung bereits abgeschlossen ist, kommt eine Gleichstellung mit den Fachoberschülern, die während der Dauer des Schulbesuchs ein Fachpraktikum ableisten, nicht in Betracht.
    Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erhalten sie auch nicht das Abschlusszeugnis der Fachoberschule (Fachhochschulreife), sondern erlangen durch das Praktikum lediglich die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
     
    In einem solchen Fall besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung scheidet aus.
    Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist der Personengruppenschlüssel "105" zu verwenden. Der Arbeitgeber hat auch die Umlagen U1 (ggf.), U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.
      
    Ihre Frage bezüglich des Mindestlohns betrifft das Arbeitsrecht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
      
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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