Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Schülerpraktikum

    Guten Tag,


    wenn ein Schüler in einer Baufirma ein Schulpraktikum macht und eine freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber erhält, ist dieser dann pflichtig und zu melden?

    Das Praktikum ist in der Schule Pflicht und der Schüler ist auch über die Schule unfallversichert.

    Das Entgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze und soll an die 1.000,00 € betragen.


    Vielen Dank

  • 02
    RE: Schülerpraktikum

    Hallo StB,
     
    um in Ihrem Fall eine Stellungnahme abgeben zu können, bitten wir Sie, Ihre Angaben zu dem Schulpraktikum zu präzisieren (z.B. Schulform, Jahrgangsstufe, Ziel und des Zweck des Praktikums).

    Vielen Dank
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam   
     
     

  • 03
    RE: Schülerpraktikum

    Liebes Expertenteam,


    es handelt sich bei unserer Frage , um ein zweiwöchiges Praktikum in der 8 Klasse an einer allgemein bildende Schule.

  • 04
    RE: Schülerpraktikum

    Hallo StB,

    vielen Dank für Ihre Angaben.

    Schüler, die ein verpflichtendes Schülerpraktikum ableisten, bleiben während des Praktikums Schüler ihrer Schule. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auszubildende. Ein Schülerpraktikum ist eine Schulveranstaltung, wobei der Unterrichtsort während des Praktikums in den Betrieb verlegt wird.
     
    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung liegt nicht vor. Eine freiwillige Vergütung des Arbeitgebers hat deshalb - unabhängig vom Betrag - in einem solchen Fall keinen Entgeltcharakter und ist demzufolge auch nicht zu verbeitragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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