Guten Tag,
wenn ein Schüler in einer Baufirma ein Schulpraktikum macht und eine freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber erhält, ist dieser dann pflichtig und zu melden?
Das Praktikum ist in der Schule Pflicht und der Schüler ist auch über die Schule unfallversichert.
Das Entgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze und soll an die 1.000,00 € betragen.
Vielen Dank