Ein Schüler möchte ein Praktikum von zwei mal sechs Monaten absolvieren, um nach dem Praktikum automatisch die Fachhochschulreife anerkannt zu bekommen.
1.) Der Mindestlohn greift nicht.
2.) Nach meiner Recherche ist eine geringfügige Beschäftigung unzulässig und der Praktikant ist in allen Bereichen beitragspflichtig (Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1) sofern er eine Entlohnung erhält. Richtig?
3.) Ohne Entlohnung besteht Unfallversicherungspflicht (Personengruppenschlüssel 190).
Besonderheit: Der Praktikant ist privat krankenversichert.
Frage: Ist es richtig, dass der Praktikant gesetzlich krankenversicherungspflichtig wird, sofern er eine Praktikantenvergütung erhält?
Danke & freundliche Grüße,
Barbara Kühn