Guten Tag,
bei uns hat ein Schüler mit einer Geringfügigen Beschäftigung begonnen.
Der Schüler arbeitet 6 Stunden die Woche mit einem Stundenlohn von 14 €uro.
Der Schüler ist 19 Jahre alt und ist bisher Privat Krankenversichert über seinen Vater.
Der Schüler ist bei Eintritt unter 25 Jahre alt und kann weiter über sein Vater in der PKV bleiben?
Zusätzlich liegt mir von dem Schüler ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung vor.
Ist zu diesem Sachverhalt der Beitragsgruppenschlüssel so korrekt: KV=0, RV=0; AV=0, PV=0 und ein der Personengruppenschlüssel 109?
Muss in solch einem Fall eine Beitragseinzugskasse hinterlegt werden? Der Schüler war noch nie gesetzlich versichert.
Ich hatte so einen Personalfall bisher noch nicht.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung!
Ihr HR Team **SV**