Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Schüler Geringfügige Beschäftigung / PKV

    Guten Tag,


    bei uns hat ein Schüler mit einer Geringfügigen Beschäftigung begonnen.


    Der Schüler arbeitet 6 Stunden die Woche mit einem Stundenlohn von 14 €uro.

    Der Schüler ist 19 Jahre alt und ist bisher Privat Krankenversichert über seinen Vater.


    Der Schüler ist bei Eintritt unter 25 Jahre alt und kann weiter über sein Vater in der PKV bleiben?

    Zusätzlich liegt mir von dem Schüler ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung vor.


    Ist zu diesem Sachverhalt der Beitragsgruppenschlüssel so korrekt: KV=0, RV=0; AV=0, PV=0 und ein der Personengruppenschlüssel 109?


    Muss in solch einem Fall eine Beitragseinzugskasse hinterlegt werden? Der Schüler war noch nie gesetzlich versichert.


    Ich hatte so einen Personalfall bisher noch nicht.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung!


    Ihr HR Team **SV**




     

  • 02
    RE: Schüler Geringfügige Beschäftigung / PKV

    Guten Tag,
     
    wir gehen bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass es sich um die einzige geringfügig entlohnte Beschäftigung des Schülers handelt. Dieser ist PKV-versichert und ein Antrag auf die Befreiung zur Rentenversicherungspflicht liegt vor.
     
    Sofern die Entgeltgrenze der geringfügig entlohnten Beschäftigung in Höhe von 603 Euro monatlich nicht überschritten wird, ist eine Anmeldung zur Minijobzentrale in der Personengruppe 109 und der Beitragsgruppe 0500 zu erstellen.
    Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt in dieser Beschäftigung keine SV-Beiträge.
     
    Zuständige Einzugsstelle ist in diesem Fall die Minijobzentrale. Die Auswirkungen auf den privaten Krankenversicherungsschutz können wir im Rahmen dieses Forums nicht beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.