Liebes Expertenteam,
unsere Mitarbeiterin hat uns kontaktiert, nachdem sie ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten hat.
Die Mitarbeiterin war bis einschl. 31.07.2024 regulär SVpflichtig.
Für 08.2024 wurde sie mit 3321 geschlüsselt, nachdem sie in Rente ist und noch über der geringf. B. weiterhin gearbeitet hat.
Seit 01.09.2024 ist sie auf geringf. Basis beschäftigt.
Die Krankenkasse verlangt die Verdienstabrechnungen von 2024.
Wir haben dies dato auch noch nie die Erfahrung gemacht, dass die Gehaltsabrechnungen an die Krankenkasse übersendet werden sollen.
Lt. Schreiben will die Krankenkasse prüfen, ob zu viele Beiträge gezahlt wurden im Zusammenhang der Beitragsbemessungsgrenze, Einkommen, Rente, Versorgungsbezüge.
Ist dies ein regulärer Vorgang?
Die DEÜV Meldungen wurden ordnungsgemäß übersendet.
Danke vorab.