Expertenforum - Schnupperpraktikum Schüler Ferien

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  • 01
    Schnupperpraktikum Schüler Ferien

    Liebes Expertenteam,


    wenn ein Schüler in den Schulferien ein freiwilliges Schnupperpraktikum für 1 Woche machen möchte, ohne Entgelt, ist dies SV rechtlich zu melden? Wenn ja, wie? Wie ist der Schüler unfallversichert, beim Arbeitgeber oder privat?


    Vielen lieben Dank für die Hilfe

  • 02
    RE: Schnupperpraktikum Schüler Ferien

    Hallo Stefanie M.,
     
    sofern es sich nach Ihrer Schilderung um ein „Orientierungspraktikum“ (freiwilliges Praktikum) handelt, ist dieses sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Bitte klären Sie mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, wie der Unfallversicherungsschutz in einem solchen Fall sicherzustellen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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