Guten Tag zusammen,
wir haben seit dem 01.01.2025 eine neue Mitarbeiterin, welche bereits Pension bezieht. Der Pensionsbezug ist deutlich höher, als der monatliche Verdienst bei uns im Unternehmen. Der monatliche Verdienst bei uns im Unternehmen ist so gering, dass die Mitarbeiterin eindeutig die Grenze für den Übergangsbereich (2.000 € pro Monat) unterschreitet.
Ist es korrekt, dass wir sie im Hinblick der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung im Übergangsbereich schlüsseln oder ist dies nicht korrekt und der Verdienst bei uns und die Pension müssen zusammengerechnet werden, sodass keine Schlüsselung im Übergangsbereich möglich ist?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung Ihrerseits. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Leonie Herwanger
(Personalreferentin ZfP Südwürttemberg)