Expertenforum - Schlüsselung im Übergangsbereich korrekt, wenn Pension bezogen wird?

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  • 01
    Schlüsselung im Übergangsbereich korrekt, wenn Pension bezogen wird?

    Guten Tag zusammen,


    wir haben seit dem 01.01.2025 eine neue Mitarbeiterin, welche bereits Pension bezieht. Der Pensionsbezug ist deutlich höher, als der monatliche Verdienst bei uns im Unternehmen. Der monatliche Verdienst bei uns im Unternehmen ist so gering, dass die Mitarbeiterin eindeutig die Grenze für den Übergangsbereich (2.000 € pro Monat) unterschreitet.


    Ist es korrekt, dass wir sie im Hinblick der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung im Übergangsbereich schlüsseln oder ist dies nicht korrekt und der Verdienst bei uns und die Pension müssen zusammengerechnet werden, sodass keine Schlüsselung im Übergangsbereich möglich ist?


    Ich freue mich auf eine Rückmeldung Ihrerseits. Herzlichen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    Leonie Herwanger

    (Personalreferentin ZfP Südwürttemberg)

  • 02
    RE: Schlüsselung im Übergangsbereich korrekt, wenn Pension bezogen wird?

    Sehr geehrte Frau Herwanger,
     
    ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das aus der Beschäftigung erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.
     
    Da beschäftigte Rentner/Pensionäre nicht zum Personenkreis gehören, die von den Regelungen des Übergangsbereichs ausgenommen sind, hat in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt im Umkehrschluss die Beitragsabrechnung nach den Regelungen des Übergangsbereichs zu erfolgen.
     
    Bei der Feststellung, ob die Beitragsberechnung nach den Regelungen des Übergangsbereichs erfolgt, ist ausschließlich das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung in die Berechnung einzubeziehen. Die Höhe der Rente oder Pension ist dabei nicht von Bedeutung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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