Expertenforum - Schlüsselung eines Arbeitnehmers mit Gewährleistungsbescheid (Beamter)

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  • 01
    Schlüsselung eines Arbeitnehmers mit Gewährleistungsbescheid (Beamter)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei uns ergibt sich der Fall, dass ein Beamter, welcher sonst bei einem öffentlichen Institut angestellt ist, bei einem privaten Arbeitgeber (GmbH - kein öffentliches Institut) befristet für drei Jahre eine zweite Beschäftigung zur Erlangung von fehlenden Praxiskenntnissen macht. Dabei ist der private Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber zu sehen. Der sogenannte Gewährleistungsbescheid vom bayerischen Staatsminesterium liegt uns vor.


    Unsere Frage ist nun, wie der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung zu schlüsseln wäre, da nach unserer Einschätzung Sozialversicherungsfreiheit in alle Zweigen vorliegt. Daher würden wir mit der Personengruppe 900 und Beitragsgruppenschlüssen 0000 melden. Ebenso ohne Umlagepflicht.

    Könnten Sie uns hierzu Ihre Einschätzung geben, ob das korrekt ist oder ob wir noch andere Punkte berücksichtigen müssen?


    Vielen Dank vorab.

    awi - Stefanie Kutjak

  • 02
    RE: Schlüsselung eines Arbeitnehmers mit Gewährleistungsbescheid (Beamter)

    Hallo Frau Kutjak,
     
    verbeamtete Personen die in ihrer Nebenbeschäftigung ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze erzielen, sind renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Der maßgebende Beitragsgruppenschlüssel lautet „0110“ (Personengruppenschlüssel “101“).
     
    Erstreckt sich die Gewährleistung der Versorgungsanwartschaft im Rahmen einer „Gewährleistungserstreckungsentscheidung“ auch auf eine Nebenbeschäftigung, sind aus dieser keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. In einem solchen Fall lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0010“.
     
    Umlagebeiträge U2 (ggf. U1) sowie Beiträge zur Insolvenzgeldumlage sind ebenfalls zu entrichten. 
     
    Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des „Gewährleistungserstreckungsbescheides“ zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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