Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns ergibt sich der Fall, dass ein Beamter, welcher sonst bei einem öffentlichen Institut angestellt ist, bei einem privaten Arbeitgeber (GmbH - kein öffentliches Institut) befristet für drei Jahre eine zweite Beschäftigung zur Erlangung von fehlenden Praxiskenntnissen macht. Dabei ist der private Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber zu sehen. Der sogenannte Gewährleistungsbescheid vom bayerischen Staatsminesterium liegt uns vor.
Unsere Frage ist nun, wie der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung zu schlüsseln wäre, da nach unserer Einschätzung Sozialversicherungsfreiheit in alle Zweigen vorliegt. Daher würden wir mit der Personengruppe 900 und Beitragsgruppenschlüssen 0000 melden. Ebenso ohne Umlagepflicht.
Könnten Sie uns hierzu Ihre Einschätzung geben, ob das korrekt ist oder ob wir noch andere Punkte berücksichtigen müssen?
Vielen Dank vorab.
awi - Stefanie Kutjak