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  • 01
    Schlüsselung eines Altersrentenbeziehers aus einem Versorgungswerk vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Liebe Experten,

    hiesig soll ein ehemaliger Rechtsanwalt, 63 Jahre alt, privat-krankenversichert, in Vollzeit (39 Std.) mit einem Bruttogehalt in Höhe von 5.000 beschäftigt werden. Er bezieht bereits auf Antrag eine Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Wie ist dieser Mitarbeiter hiesig zu schlüsseln, PGS 101, BGS 0310 ?


    Besten Dank für Ihre Einschätzung


    Rudi Ratlos

     

  • 02
    RE: Schlüsselung eines Altersrentenbeziehers aus einem Versorgungswerk vor Erreichen der Regelaltersgrenze

    Hallo Herr Ratlos,

    der Bezug einer Altersversorgung aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärzteversorgung) wird grundsätzlich für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht/ -freiheit den übrigen Altersversorgungen gleichgestellt.
     
    Die Versorgungsordnungen der verschiedenen Versorgungswerke beinhalten nach unserem Kenntnisstand noch immer zum Teil unterschiedliche Regelungen.
     
    Sehen die Satzungsregelungen der Ärzteversorgung bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Zahlungseingänge mehr vor, wird ab diesem Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wieder an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
     
    In einem solchen Fall lautet bei einem privat krankenversicherten Mitarbeiter der Beitragsgruppenschlüssel „0310“ in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel „119“. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist im Rahmen der Beitragsentrichtung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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