Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur KVdR. Und zwar ist hier ein (baldiger) Altersrentner, der über eine nur geringe GRV-Rente (ca. 1.000 €) verfügen wird. Da er immer GKV-versichert war, wird er in die KVdR aufgenommen werden. Dieser Rentner verfügt jedoch über sehr hohe Mieteinnahmen (ca 10.000 € monatlich Nettokaltmieten aus 12 Wohnungen).
Nun meint ein Kollege von mir, dass bei solche hohen Mietnahmen eine Selbstständigkeit unterstellt werden müsse. Und damit die KVdR eben nicht möglich sei. Er sei demnach auch in der Rente weiterhin freiwilliges Mitglied und müsse auch auf die Mieteinnahmen Beitrag zahlen. Meine konkrete Frage: Wie ist der Rentner SV-rechtlich einzustufen, wenn er a. die Wohnungen über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft verwalten lässt oder b. die Wohnungen selbst verwaltet?
Vielen Dank aus dem hohen Norden.
Marco Sagemann