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  • 01
    Schließen hohe Mieteinnahmen die KVdR aus?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zur KVdR. Und zwar ist hier ein (baldiger) Altersrentner, der über eine nur geringe GRV-Rente (ca. 1.000 €) verfügen wird. Da er immer GKV-versichert war, wird er in die KVdR aufgenommen werden. Dieser Rentner verfügt jedoch über sehr hohe Mieteinnahmen (ca 10.000 € monatlich Nettokaltmieten aus 12 Wohnungen).

    Nun meint ein Kollege von mir, dass bei solche hohen Mietnahmen eine Selbstständigkeit unterstellt werden müsse. Und damit die KVdR eben nicht möglich sei. Er sei demnach auch in der Rente weiterhin freiwilliges Mitglied und müsse auch auf die Mieteinnahmen Beitrag zahlen. Meine konkrete Frage: Wie ist der Rentner SV-rechtlich einzustufen, wenn er a. die Wohnungen über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft verwalten lässt oder b. die Wohnungen selbst verwaltet?

    Vielen Dank aus dem hohen Norden.

    Marco Sagemann

  • 02
    RE: Schließen hohe Mieteinnahmen die KVdR aus?

    Hallo Herr Sagemann,
     
    Rentner, die „hauptberuflich“ selbstständig erwerbstätig sind, können nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Sie können ihren Versicherungsschutz allerdings im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung sicherstellen.
     
    Rentner, die ein zusätzliches Einkommen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit erhalten, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich in der KVdR pflichtversichert werden, haben jedoch diese zusätzlichen Einnahmen bei ihrer Krankenkasse anzugeben und ggf. daraus Beiträge entrichten.
     
    Die gilt unabhängig davon, ob die Wohnungen fremd oder selbst verwaltet werden.
     
    Die Feststellung, ob die Selbstständigkeit eines Rentners hauptberuflich ausgeübt wird, kann nur die für ihn zuständige Krankenkasse unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände treffen, weil nur dort die entscheidungsrelevanten Unterlagen vorliegen.
     
    Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass uns im Rahmen dieses Forums keine weitergehende Einschätzung möglich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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