Expertenforum - Schlechtwetterkündigung Rentner

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  • 01
    Schlechtwetterkündigung Rentner

    Ein Mitarbeiter der sein Arbeitsverhältnis bei uns auch bei Eintritt in seine Regelaltersrente (ununterbrochen) fortgesetzt hat, soll nun eine Schlechtwetterkündigung erhalten. In seinen Augen kann dies bei ihm nicht durchgeführt werden, da er Rentner ist und somit weder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, noch ihm eine Wiedereinstellung angeboten werden muss. Hat er Recht und ist eine Schlechtwetterkündigung somit nicht möglich oder gibt es hier rechtlich keine Probleme, so dass diese ausgesprochen werden kann ?

  • 02
    RE: Schlechtwetterkündigung Rentner

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn der Mitarbeiter einverstanden ist und nicht beabsichtigt, gegen die Kündigung vorzugehen, kann das Arbeitsverhältnis auch ohne Vorliegen eines rechtfertigenden Grundes gekündigt werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Sofern der Mitarbeiter gegen die Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung klagt, gilt die Kündigung als wirksam.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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