Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Geschäftsführer der x-GmbH bezieht sein Gehalt über die übergeordnete Holding-Gesellschaft y-GmbH. Eintragung im HR als Geschäftsführer der x-GmbH ist erfolgt. Ist für das Geschäftsführergehalt die U1 abzuführen, da das Beschäftigungsverhältnis mit der y-GmbH geschlossen wurde oder zählt hier die Geschäftsführertätigkeit bei der x-GmbH?
Vielen Dank für Ihren Support!