Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Saisonarbeitnehmer, SV pflichtig, Arbeitsvertrag, DÜ Status

    Hallo Expertenteam,


    ich habe eine Frage zur Beschäftigung von Saisonarbeitern.


    Wenn ein Saisonarbeiter in Deutschland SV-pflichtig beschäftigt ist und zunächst einen Arbeitsvertrag für drei Monate hat, danach nach Beendigung des Vertrages für etwa drei bis sechs Wochen in sein Heimatland zurückkehrt und anschließend wieder zum selben Arbeitgeber kommt (möglicherweise mit weiteren kurzen Unterbrechungen), stellt sich die Frage:


    Wäre es sinnvoll, von Anfang an einen Arbeitsvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen und die Zeiten der Abwesenheit einfach als unbezahlte Fehlzeiten zu erfassen, anstatt jedes Mal eine Abmeldung mit Grund 30 zu übermitteln und anschließend wieder eine neue Anmeldung Grund 10 vorzunehmen?


    Ich hätte noch eine weitere Frage:

    Ein Saisonarbeiter ist – neben den anderen Voraussetzungen – eine Person, die in Deutschland eine SV- pflichtige, zeitlich befristete Beschäftigung von bis zu 8 Monaten ausübt. Wie ist es jedoch zu beurteilen, wenn die befristete Beschäftigung länger als 8 Monate vereinbart wird? Gilt der Arbeitnehmer in diesem Fall noch als Saisonarbeiter oder nicht?


    Und sollte in diesem Fall im Programm der Arbeitnehmerstatus dennoch als „Saisonarbeiter“ angegeben werden?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Saisonarbeitnehmer, SV pflichtig, Arbeitsvertrag, DÜ Status

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist bei einem Arbeitsvertrag mit unbezahlten Unterbrechungen zu berücksichtigen, dass eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt als fortbestehend gilt, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat (§ 7 Abs. 3 SGB IV).
     
    Insoweit endet hier nach einem Monat das Beschäftigungsverhältnis und eine entsprechende Abmeldung ist zu fertigen.
     
    Daraus folgt, dass vor dem Hintergrund der Erstellung von Meldungen, ein längerer Arbeitsvertrag mit unbezahlten Unterbrechungen, nicht zwingend eine Vereinfachung darstellt.
     
    Die Einstufung als Saisonarbeiter entfällt, wenn die Beschäftigungsdauer der befristeten Beschäftigung 8 Monate überschreitet. Dass Kennzeichen Saisonarbeiter ist in diesen Fällen nicht zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.