Hallo Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Beschäftigung von Saisonarbeitern.
Wenn ein Saisonarbeiter in Deutschland SV-pflichtig beschäftigt ist und zunächst einen Arbeitsvertrag für drei Monate hat, danach nach Beendigung des Vertrages für etwa drei bis sechs Wochen in sein Heimatland zurückkehrt und anschließend wieder zum selben Arbeitgeber kommt (möglicherweise mit weiteren kurzen Unterbrechungen), stellt sich die Frage:
Wäre es sinnvoll, von Anfang an einen Arbeitsvertrag über einen längeren Zeitraum abzuschließen und die Zeiten der Abwesenheit einfach als unbezahlte Fehlzeiten zu erfassen, anstatt jedes Mal eine Abmeldung mit Grund 30 zu übermitteln und anschließend wieder eine neue Anmeldung Grund 10 vorzunehmen?
Ich hätte noch eine weitere Frage:
Ein Saisonarbeiter ist – neben den anderen Voraussetzungen – eine Person, die in Deutschland eine SV- pflichtige, zeitlich befristete Beschäftigung von bis zu 8 Monaten ausübt. Wie ist es jedoch zu beurteilen, wenn die befristete Beschäftigung länger als 8 Monate vereinbart wird? Gilt der Arbeitnehmer in diesem Fall noch als Saisonarbeiter oder nicht?
Und sollte in diesem Fall im Programm der Arbeitnehmerstatus dennoch als „Saisonarbeiter“ angegeben werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.