Wie verhält es sich seit 01/2026 in folgenden Fällen:
Es liegt ein SEPA-Lastschrift-Mandat für den Arbeitgeber bei der Krankenkasse vor.
Es wurde fristgerecht der Beitragsnachweis bei der Krankenkasse eingereicht. Nun kommt es z.B. aufgrund einer Neueinstellung eines Mitarbeiters nach Fälligkeit des Beitragsnachweises für die Krankenkasse zu einer Korrektur des Beitragsnachweises und somit zu einer höheren Beitragslast als bei dem fristgerecht eingereichten Beitragsnachweis ausgewiesenen Beitrag. Wird auf diesen Differenzbetrag auch ein Säumniszuschlag erhoben?