Sachverhalt – Verzicht auf Urlaubsansprüche bei Freizeitausgleich und Auswirkungen auf Witwenrente
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellung zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mandant beschäftigt eine Mitarbeiterin, die eine Witwenrente bezieht. Aufgrund der Hinzuverdienstgrenzen darf ihr Gehalt nur bis zu einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden, da darüber hinausgehende Beträge zu ca. 40 % auf die Rente angerechnet werden.
Um dies zu berücksichtigen, wurde ein Teil der Vergütung in ein Überstundenkonto überführt. Die Mitarbeiterin baut diese Stunden aktuell im Rahmen von Freizeitausgleich ab. Während dieses Zeitraums erhält sie weiterhin nur eine reduzierte Auszahlung, um rentenschädliche Einkünfte zu vermeiden.
Nun hat der Arbeitgeber der Mitarbeiterin ein Schreiben vorgelegt, in dem sie auf ihre Urlaubsansprüche während des Freizeitausgleichs verzichten soll. Die Mitarbeiterin hat dies nicht unterschrieben und darauf hingewiesen, dass es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt.
Daraufhin erklärte der Arbeitgeber, dass er – im Falle der Nichtunterzeichnung – sämtliche angesammelten Stunden auf einmal auszahlen würde, was für die Mitarbeiterin aufgrund der Anrechnung auf die Witwenrente einen erheblichen finanziellen Nachteil bedeuten würde.
Fragen:
Ist ein solcher Verzicht auf Urlaubsansprüche während des Freizeitausgleichs rechtlich wirksam bzw. überhaupt zulässig?
Darf der Arbeitgeber die Auszahlung der Überstunden in dieser Form „erzwingen“, obwohl dies für die Arbeitnehmerin nachteilig wäre?
Wie ist die Rechtslage hinsichtlich Urlaubsansprüchen während eines Freizeitausgleichs aus einem Überstundenkonto?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.