Ist ein Sachgeschenk unter 50 Euro sozialversicherungspflichtig, wenn es nach §37b EStG bereits pauschal versteuert wurde, obwohl es normalerweise nach der monatlichen 50-Euro-Freigrenze steuerfrei wäre?
Expertenforum - Sachgeschenke keine Anwendung der 50-Euro-Freigrenze

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Sachgeschenke keine Anwendung der 50-Euro-Freigrenze
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RE: Sachgeschenke keine Anwendung der 50-Euro-Freigrenze
Guten Tag,
grundsätzlich sind Sachzuwendungen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind, dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung).
Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen vom Arbeitgeber mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum lohnsteuerfrei belassen werden oder pauschal, z. B. im Rahmen des § 37b EstG, versteuert werden.
Sofern also in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Pauschalversteuerung nach § 37b EstG durchgeführt wird, stellt diese Zuwendung kein Arbeitsentgelt dar und ist damit nicht zu verbeitragen.
Mit freundlichen Grüßen
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