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  • 01
    Sachbezugswert PKW - Leasingvertrag 1 % Regelung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Fakten

    Leasingvertrag für ein Benzinfahrzeug ab Juli 2025

    Bruttopreis ohne Sonderausstattung 49.190,00€ mit Sonderausstattung 51.550,00 €

    monatliche Leasingrate Brutto 264,19 €

    Das Fahrzeug soll mit der 1 % Regelung beim Mitarbeiter ab dem Monat Julie abgerechnet werden. Welcher Betrag ist für die Ermittlung des 1 % der richtige, wäre was zu beachten da bis Juni ein Elektrofahrzeug mit der 1 % Regelung abgerechnet ist? bzw. da es ein Leasingvertrag ist wäre da auch was zu beachten? oder ist evtl. ein anderer % gültig?

    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Sachbezugswert PKW - Leasingvertrag 1 % Regelung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst ist für die Ermittlung des Listenpreises die Sonderausstattung nur dann (zusätzlich) zu berücksichtigen, wenn sie bereits „im Zeitpunkt der Erstzulassung“ des Fahrzeugs vorhanden ist. Nachträglich angeschafft/eingebaute Sonderausstattung bleibt also ohne Berücksichtigung (vergleiche BMF-Schreiben vom 03.03.2022, Text-Ziff. 17 und 18).


    Das zuvor privat genutzte Elektrofahrzeug hat für die Bemessung des geldwerten Vorteils ab Juli 2025 keine Relevanz.


    Im geschilderten Fall können die (von der Finanzverwaltung im Billigkeitswege angewendeten) Grundsätze der Kostendeckelung relevant werden: der steuerpflichtige geldwerte Vorteil wird mit 1 % des Bruttolistenpreises, höchstens jedoch mit den tatsächlichen (Gesamt )Kosten des Fahrzeugs angesetzt. Diese sind regelmäßig nicht auf die Leasingrate begrenzt, sondern umfassen auch etwaige Versicherungskosten, Werkstattaufwand etc. Liegt der Gesamtbetrag unter 1 % des Bruttolistenpreises, ist „nur“ dieser Gesamtbetrag als geldwerte Vorteil steuerpflichtig.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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