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  • 01
    Sachbezugswert PKW 1% Regelung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgende Fakten

    Leasingvertrag für ein Benzinfahrzeug ab Juli 2025

    Bruttopreis ohne Sonderausstattung 49.190,00€ mit Sonderausstattung 51.550,00 €

    monatliche Leasingrate Brutto 264,19 €

    Das Fahrzeug soll mit der 1 % Regelung beim Mitarbeiter ab dem Monat Julie abgerechnet werden. Welcher Betrag ist für die Ermittlung des 1 % der richtige, wäre was zu beachten da bis Juni ein Elektrofahrzeug mit der 1 % Regelung abgerechnet ist? bzw. da es ein Leasingvertrag ist wäre da auch was zu beachten?

    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

  • 02
    RE: Sachbezugswert PKW 1% Regelung

    Hallo J.H. Büro,

    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist vordergründig die steuerliche Beurteilung der mit dem betreffenden Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung zu klären. Dazu sollte die zuständige Finanzbehörde kontaktiert werden. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung folgt hier dem Steuerrecht. Insbesondere sollte mit dem Finanzamt geklärt werden, ob und ggf. welche Auswirkungen der Wechsel beim Firmenfahrzeug von Elektro- auf Benzin-KFZ im Rahmen des Leasingvertrages haben könnte.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung eines Firmenwagens für Benzinfahrzeuge im Rahmen der 1-Prozent-Regelung vom Bruttolistenpreis gehört grundsätzlich zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Hierbei ist zu beachten, dass der Wert der Sonderausstattung (z. B. Klimaanlage, Musikanlage usw.) auch zum Bruttolistenpreis gehört.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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