Guten Tag,
muss der Sachbezugswert bei einem Koch (bei Vollbeschäftigung) berücksichtigt werden, obwohl der Arbeitnehmer das Essen nur abschmeckt? Wenn ja, wird nur ein Essen berücksichtigt oder der Wert für Vollverpflegung?
Vielen Dank für Ihre Antwort