Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Verein beschäftigt Berufssportler. Neben der Vergütung erhalten sie auch eine Unterkunft gestellt, die mit dem entsprechenden Sachbezugswert abgerechnet wird. Nun befindet sich ein Sportler im Kranken- bzw. Verletztengeldbezug. Die Behandlung findet aktuell im Heimatland statt, d.h. die Unterkunft wird seit Monaten nicht genutzt. Kann der Sachbezugswert aus der Lohnabrechnung genommen werden, bis die tatsächliche Nutzung wieder erfolgt? Kann der Auslandsaufenthalt negative Auswirkungen auf das Kranken- bzw. Verletztengeld haben?
Für Ihre Rückmeldung danke ich!