Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sachbezug Unterkunft kürzen bei Abwesenheit während Kranken-/Verletztengeldbezug?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Verein beschäftigt Berufssportler. Neben der Vergütung erhalten sie auch eine Unterkunft gestellt, die mit dem entsprechenden Sachbezugswert abgerechnet wird. Nun befindet sich ein Sportler im Kranken- bzw. Verletztengeldbezug. Die Behandlung findet aktuell im Heimatland statt, d.h. die Unterkunft wird seit Monaten nicht genutzt. Kann der Sachbezugswert aus der Lohnabrechnung genommen werden, bis die tatsächliche Nutzung wieder erfolgt? Kann der Auslandsaufenthalt negative Auswirkungen auf das Kranken- bzw. Verletztengeld haben?

    Für Ihre Rückmeldung danke ich!

  • 02
    RE: Sachbezug Unterkunft kürzen bei Abwesenheit während Kranken-/Verletztengeldbezug?

    Hallo C. Volz,
     
    der Bezug einer Entgeltersatzleistung wie z. B. Kranken- bzw. Verletztengeld führt nicht automatisch zur Einstellung von arbeitgeberseitigen Leistungen wie z. B. Unterkunft durch den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob diese genutzt wird oder nicht.
     
    Daher ist es nach unserer Auffassung notwendig, dass die Nichtinanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Unterkunft schriftlich in den Entgeltunterlagen zu dokumentieren ist, um eine evtl. Prüfung der Beitragspflicht nach § 23c SGB IV auszuschließen.
     
    Zum Anspruch von Krankengeld während eines Auslandsaufenthaltes gilt folgendes:
     
    Während eines Auslandsaufenthaltes besteht für versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V besagt jedoch, dass der Anspruch auf Krankengeld ruht, sofern keine Regelungen des über- bzw. zwischenstaatlichen Rechts anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf Geldleistungen nicht ruht, wenn sich der Arbeitnehmer in einem EU-/EWR-Staat, in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder in einem Abkommensstaat vorübergehend aufhält.
     
    Da in einem solchen Fall der zuständige Kostenträger (Krankenkasse/Berufsgenossenschaft) einzelfallbezogen die Auszahlung der Geldleistung zu entscheiden hat, empfehlen wir der betreffenden Person, zur Realisierung ihres jeweiligen Anspruchs die weitere Vorgehensweise mit diesem zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.