Guten Tag!
Bei der Lohnabrechnung für einen Sportverein habe ich eine Frage, die ich noch nicht klären konnte: Der Verein hat mehrere Wohnungen angemietet mit 2-4 Schlafzimmer, die von mehreren Sportlerinnen gemeinsam bewohnt werden. Je nach Anzahl der Schlafzimmer rechnen ich hier den Sachbezug Unterkunft mit derzeit 169,20 / 141 / 112,80 Euro ab. Nun stellen sich mir verschiedene Fragen:
1. Gelegentlich scheiden Sportlerinnen vor Saisonende aus. Eine Unterkunft für vier Sportlerinnen ist dann zeitweise mit weniger als 4 Sportlerinnen belegt. Kann ich bei den verbleibenden Sportlerinnern trotzdem mit 112,80 Euro rechnen oder müsste ich den Betrag dann jeweils auf die Belegung anpassen?
2. In dieser Saison wird eine der Wohnungen von einem Trainer bewohnt, das zweite Schlafzimmer bleibt leer. Kann es trotzdem als Unterkunft mit 169,20 Euro abgerechnet werden oder müsste hier der ortsübliche Mietspiegel als geldwerter Vorteil angesetzt werden?
3. Eine Sportlerin ist verletzungsbedingt längere Zeit im Ausland in ihrer Heimat und nutzt das Zimmer nicht. Kann, auch wenn dieses nicht anderweitig genutzt wird, der Sachbezug bei ihr aus der Lohnabrechnung genommen werden für die Zeit der Abwesenheit?
Für Ihre Einschätzung danke ich!
Viele Grüße
C. Volz