Sehr geehrte Damen und Herren,
wir ermöglichen unseren Mitarbeitern sich einen Sachbezug auszusuchen und versteuern und verbeitragen diesen Sachbezug dann als Nettohochrechnung, wenn der monatliche Betrag für einen Sachbezug überschritten. Ob diese Überschreitung stattfinden oder nicht, wissen wir erst im Folgemonat, wenn uns die kompletten Daten vorliegen. Bei unserem alten Payrolldienstleister haben wir den Sachbezug dann immer in den Monat gebucht, wann der Mitarbeiter den Sachbezug erhalten hat (d.h. Vormonat). Unser neuer Dienstleister behauptet, dass es auch in den aktuellen Abrechnungsmonat gebucht werden kann. Ist diese Aussage korrekt?
Beispiel:
Mitarbeiter hat einen Sachbezug von 150 € im März 2026 erhalten. Darf dieser Sachbezug in den April 2026 gebucht werden oder muss er in den März 2026 gebucht werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung