Guten Tag,
wir haben folgenden Fall:
unser Mandat hat einen Automaten mit Mahlzeiten gemietet die zwischen EUR 4,50 und EUR 9,00 brutto kosten. Die Firma zahlt Miete für den Automaten, der Erlös aus dem Verkauf des Essens geht direkt an den Automatenverleiher. Es ist nur Kartenzahlung, keine Barzahlung möglich.
Wir gehen mal davon aus das die Leihgebühr des Automaten nicht auf den Essenspreis umgelegt werden muss.
Das Mandat plant folgendes zur Abgabe der Mahlzeiten:
es wird ein Einheitspreis für alle Essen die zwischen EUR 9,00 und EUR 4,50 kosten von EUR 5,00 verlangt. Wir gehen davon aus das hier dann kein Sachbezug anfällt und nichts pauschal vom AG versteuert werden muss, liegen wir da richtig?
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek