Expertenforum - Sachbezug Mahlzeiten

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  • 01
    Sachbezug Mahlzeiten

    Guten Tag,

    wir haben folgenden Fall:

    unser Mandat hat einen Automaten mit Mahlzeiten gemietet die zwischen EUR 4,50 und EUR 9,00 brutto kosten. Die Firma zahlt Miete für den Automaten, der Erlös aus dem Verkauf des Essens geht direkt an den Automatenverleiher. Es ist nur Kartenzahlung, keine Barzahlung möglich.

    Wir gehen mal davon aus das die Leihgebühr des Automaten nicht auf den Essenspreis umgelegt werden muss.

    Das Mandat plant folgendes zur Abgabe der Mahlzeiten:

    es wird ein Einheitspreis für alle Essen die zwischen EUR 9,00 und EUR 4,50 kosten von EUR 5,00 verlangt. Wir gehen davon aus das hier dann kein Sachbezug anfällt und nichts pauschal vom AG versteuert werden muss, liegen wir da richtig?

    Danke für Ihre Mühe.

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 02
    RE: Sachbezug Mahlzeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ausschlaggebend für die Besteuerung von Sachbezügen ist, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber Kosten für Mahlzeiten übernimmt. Die Mietkosten des Automaten bleiben insoweit unberücksichtigt. (Anderes würde gelten, wenn sich in den Mietkosten Mahlzeiten-Zuschüsse des Arbeitgebers "verstecken", z.B. weil die Miete umsatzabhängig ausgestaltet wird.)


    Für Ihre weitere Frage bitten wir um Klarstellung: Sie teilen einerseits mit, dass die Essen zwischen EUR 4,50 und EUR 9,00 brutto kosten, die Beträge direkt an den Automatenverleiher gezahlt werden und nur Kartenzahlung möglich ist. Wir unterstellen, dass die Zahlungen jeweils arbeitnehmerseits erfolgen. Ist das korrekt?


    Andererseits findet sich die Mitteilung, dass für sämtliche Essen ein "Einheitspreis ... von EUR 5,00 verlangt" wird. Wer zahlt die Differenzbeträge?


    Handelt es sich bei den per Automat bereitgestellten Essen um Mittags-Mahlzeiten?


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Sachbezug Mahlzeiten

    Guten Tag,

    ja die Zahlungen erfolgen jeweils Arbeitstäglich 1 mal vom Arbeitnehmer.

    Bei den Automaten handelt es sich um Mittags-Mahlzeiten

    Der AG möchte hier für alle Essen zwischen EUR 4,50 bis EUR 9,00 ein Einheitspreis von EUR 5,00 verlangen. Der Automat kann jeweils aufzeichnen welcher Mitarbeiter täglich was entnommen hat.

    Die Differenz zwischen den EUR 5,00 Einheitspreis und dem tatsächlichem Preis zwischen EUR 4,50 und EUR 9,00 übernimmt der Arbeitgeber. Da die Zahlung des AN jeweils mehr als der Sachbezug 2025 für ein Mittagessen zu EUR 4,40 ist, gehen wir davon aus das hier auch bei dem teuersten Essen von EUR 9,00 vom AG kein Sachbezug anzusetzen ist und auch nicht mit 25% pauschal versteuert werden muss, liegen wir da richtig?

    Gruss

    Markus Vecek

     

  • 04
    RE: Sachbezug Mahlzeiten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation ist - wie von Ihnen vermutet - keine Versteuerung vorzunehmen. Ein geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer ist lohnsteuerlich nicht gegeben, weil arbeitnehmerseits der (steuerliche) Wert des Essens von pauschal EUR 4,40 komplett getragen wird.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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