Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Landwirtschaft gibt es ja den Sachbezug Frühstück, Mittag -und ABendessen mit je 65,00 € frühstück, und 124 für Mittagesse und 124 € Abendessen monatlich als Sachbezug.
Fragestellung ist hier nun ob dieser Sachbezug gemäß der aktuellen Sachbezugswerttabelle zu verbeitragen also sozialversicherungspflichtig und auch steuerpflichtig ist.
Ich würde annehmen das dies als Steuer -und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorzteil abzurechnen ist.
Laut Aussage Steuerberater unterliegen diese Werte aber nicht dem pflichtigen Entgelt.
Können Sie mir hier mitteilen ob ich mit meiner Annahme Abrechnung sv und st pflichtiger geldwerter Vorteil richtig liege?