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  • 01
    Sachbezug

    Hallo zusammen,

    wie ist das wenn der Mitarbeiter bereits ein Tankgutschein in Höhe von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei erhält und dieser jetzt noch zusätzlich Hansefit in Höhe von ca. 60€ erhält. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Hansefit. Kann der geldwerte Vorteil dann über die Gehaltabrechnung, ganz normal wie Lohn, steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Also dann die 60€?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Sachbezug

    Hallo VdH,

    die aktuelle Freigrenze beträgt 50,00 € und gilt nur für Sachbezüge, für die es keinen amtlichen Sachbezugswert gibt. Sie sind beitragsfrei in der Sozialversicherung, wenn der Wert monatlich die Freigrenze nicht übersteigt und die Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wurde.
     
    Die monatliche Freigrenze kann dabei für mehrere verschiedene Sachbezüge (z. B. Tankgutschein und „Hansefit“) nebeneinander im selben Kalendermonat genutzt werden, wenn insgesamt die 50,00 €-Freigrenze nicht überschritten wird. Sofern die 50,00 €-Freigrenze monatlich überschritten wird (und sei es auch nur um einen Cent), ist der gesamte Wert des Sachbezugs beitragspflichtig und nicht nur der über die Freigrenze hinausgehende Betrag.

    Dagegen stellen Gelegenheitsgeschenke Sachzuwendungen von geringem Wert (Blumen, Buch etc.) dar, die vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass im privaten Bereich (z. B. Geburtstag) gegeben werden. Gelegenheitsgeschenke sind beitragsfrei, wenn der Wert der Sachzuwendung 60,00 € einschließlich Umsatzsteuer nicht übersteigt und Steuerfreiheit vorliegt.

    In Ihrem Fall stellt die Übernahme der Hansefit-Kosten vom Arbeitgeber (hier 60,00 €) einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt somit der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

    Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, dass zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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