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  • 01
    Sachbezug

    Hallo AOK,

    Sachbezug bis 50 euro ist steuer und sv frei und muss auf der entgeltabrechnung ausgewiesen sein. Muss aber trotzdem der AG für diese 50 euro eine pauschale steuer abführen und bei der lohnsteueranmeldung berücksichtigen?

  • 02
    RE: Sachbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Sachbezüge bleiben bis EUR 50 unbesteuert nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.


    In diesen Fällen werden die Sachbezüge überhaupt nicht als "Einnahmen" angesetzt. Deshalb wird keinerlei Steuer (auch keine Pauschalsteuer) abgeführt. Die nötigen Nachweise (zu den Voraussetzungen der gesetzlichen Privilegierung) sind zum Lohnkonto zu nehmen und müssen bei Prüfungen verfügbar sein. In der Lohnsteueranmeldung werden die steuerfreien Sachbezüge nicht aufgeführt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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