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  • 01
    Sachbezug

    Hallo an das Expertenteam,


    ich habe eine Frage zum Thema Sachbezug. Es geht um folgenden Sachverhalt:


    In einem Unternehmen existiert für die Mitarbeiter die Möglichkeit, eine betriebliche Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist vollständig arbeitgeberfinanziert und kostet pro MA 12,90 € monatlich. Der Betrag läuft lediglich bei der Lohnabrechnung oben rein und unten wieder raus, damit es im Lohnkonto erscheint. Jetzt möchte das Unternehmen den MA zusätzlich die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer Trainingseinrichtung bezuschussen, und zwar mit 30,00 € monatlich. Die Trainigseinrichtung kostet pro MA 56,00 € zzgl. 19% MwSt = 66,64 €.


    Ich würde die 30,00 € Zuschuss mit einer ähnlichen Lohnart wie die Betriebliche Krankenversicherung nur einmal über die Lohnabrechnung laufen lassen (wir hätten dann also insges. also 42,90 € Sachbezug) und die Differenz (36,64 €) als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteil erfassen und als Abzug wieder abführen. Die Frage ist, ist der Eigenanteil SV-pflichtig oder frei? Denn die Rechnung für die Trainingseinrichtung ginge ja dann als Sammelrechnung an den Arbeitgeber.

    Wie sieht die Sozialversicherung diese Vorgehensweise?


    Recht herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Christine Krause

    Abteilung Personal

    089 665197-23

    c.krause@hauptstein.de


     

  • 02
    RE: Sachbezug

    Guten Tag,
     
    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden.
    Sozialversicherungsrechtlich zählen Sachbezüge ebenfalls zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Mit der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) werden u. a. einmalige Einnahmen, welche neben Löhnen und Gehältern gewährt werden und laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, soweit sie lohnsteuerfrei sind, vom Arbeitsentgelt ausgenommen. Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen bleiben als Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
     
    In Ihrem Sachverhalt zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse als Sachleistung von monatlich 42,90 Euro. Diese sind insoweit lohnsteuer- und somit sozialversicherungsfrei. Der Eigenanteil des Arbeitnehmers ist nicht dem Sachbezug zuzurechnen. Dieser Anteil wird bereits im Bruttolohn der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt und ist deshalb als „zusätzlicher privater Abzug“ des Arbeitnehmers nicht mit Beiträgen zu belegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Exertenteam

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