Hallo an das Expertenteam,
ich habe eine Frage zum Thema Sachbezug. Es geht um folgenden Sachverhalt:
In einem Unternehmen existiert für die Mitarbeiter die Möglichkeit, eine betriebliche Krankenversicherung abzuschließen. Diese ist vollständig arbeitgeberfinanziert und kostet pro MA 12,90 € monatlich. Der Betrag läuft lediglich bei der Lohnabrechnung oben rein und unten wieder raus, damit es im Lohnkonto erscheint. Jetzt möchte das Unternehmen den MA zusätzlich die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer Trainingseinrichtung bezuschussen, und zwar mit 30,00 € monatlich. Die Trainigseinrichtung kostet pro MA 56,00 € zzgl. 19% MwSt = 66,64 €.
Ich würde die 30,00 € Zuschuss mit einer ähnlichen Lohnart wie die Betriebliche Krankenversicherung nur einmal über die Lohnabrechnung laufen lassen (wir hätten dann also insges. also 42,90 € Sachbezug) und die Differenz (36,64 €) als steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteil erfassen und als Abzug wieder abführen. Die Frage ist, ist der Eigenanteil SV-pflichtig oder frei? Denn die Rechnung für die Trainingseinrichtung ginge ja dann als Sammelrechnung an den Arbeitgeber.
Wie sieht die Sozialversicherung diese Vorgehensweise?
Recht herzlichen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Krause
Abteilung Personal
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