Hallo,
wir haben 2 Minijobber, die aufgrund der Abrechnung von Sachbezügen (über der Freigrenze von 50€) die Geringfügigkeitsgrenze im Monat November von 556 € überschritten.
Die Sachbezüge werden durch den Arbeitgeber mit 30% pauschaliert und es erfolgt eine Brutto-Netto-Hochrechnung bzgl. der SV, sodass anfallenden SV-Beiträge auch durch den AG getragen werden.
Nun unsere Frage: Müssen diese Sachbezüge bei der Überprüfung der Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigt werden oder können diese außer acht bleiben?