Hallo,
der Mitarbeiter eines von uns betreuten Mandanten ist seit Jahren Jahresarbeitsentgeltüberschreiter und privat kranken- und pflegeversichert. Sein bisheriges monatliches Gehalt betrug 8.000 Euro brutto. Der MA möchte nun vom 01.05.26 bis 30.06.26 mit unserem Mandanten eine Ansparphase vereinbaren. In der Ansparphase erhält der AN 50% seines vertraglich vereinbarten Bruttogehaltes bei 100% seiner Arbeitsleistung. Vom 01.07.26 bis 31.08.26 soll der Arbeitnehmer freigestellt werden und erhält in diesem Zeitraum 50% seines vertraglich vereinbarten Bruttogehaltes. Ab dem 01.09.2026 arbeitet der MA wieder zu 100% und erhält wieder sein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 8.000 Euro. Unserer Auffassung nach, wird der MA kranken- und pflegeversicherungspflichtig, da der mögliche Zeitraum des vorrübergehenden Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 3 Monaten hier überschritten wird. Der MA ist nach unserer Auffassung ab dem 1.5.26-31.8.26 und weiter bis zum 31.12.2026 KV+PV-pflichtig. Erst zum 01.01.2027 ist der MA wieder KV+PV-frei, sofern er die maßgebenden JAE-Grenzen für 2026 und 2027 überschreitet. Ist diese Rechtsauffassung richtig? Kann sich der Mitarbeiter von der KV+PV-Pflicht ab dem 01.05.26 befreien lassen?
Danke und VG
Anja Genderjahn-Kästle