Geschätztes AOK-Expertenteam,
meine Frage betrifft die sozialversicherungsrechtliche Seite bei einer vorzeitigen Beendigung eines Sabbaticals. Stichwort: negatives Wertguthaben
Ein Mitarbeitender hat mit seinem Arbeitgeber eine Sabbatical-Vereinbarung getroffen.
Zu Beginn des Sabbaticals ist eine Freistellungsphase von 6 Monaten vorgesehen, in der das Gehalt reduziert ist (Basis 28 Wochenstunden).
In der nachfolgenden Ansparphase, die 14 Monate betragen soll, erhält der Mitarbeitende ebenfalls ein reduziertes Entgelt (Basis 28 Wochenstunden), arbeitet jedoch Vollzeit (40 Wochenstunden).
Das Sabbatical endet jedoch nach 14 Monaten (6 Monate Freistellungsphase, 8 Monat Ansparphase) vorzeitig durch Kündigung des Mitarbeitenden.
Infolgedessen wurde lediglich ein Teil des Entgelts für die anfängliche Freistellungsphase erwirtschaftet.
In der Sabbatical-Vereinbarung findet sich folgender Passus im Falle der vorzeitigen Beendigung:
Bei vorzeitiger Beendigung des Sabbaticals wird die Differenz zwischen erhaltener Vergütung für den Zeitraum der tatsächlichen Arbeitsleistung und dem Gesamtmonatsentgelt ermittelt, das in diesem Zeitraum ohne Eintritt in das Sabbatical erzielt worden wäre. Ein eventuell bereits in Anspruch genommener Anteil der Freistellungsphase wird hierauf angerechnet. Der Differenzbetrag wird im Rahmen der Entgeltabrechnung durch Nachzahlung oder Forderung (Abzug) ausgeglichen.
Wie kann in diesem Fall unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten die Forderung ermittelt werden?
Könnte z.B. wie folgt vorgegangen werden:
Kumulierte Nettobeträge für die 6-monatige Freistellungsphase abzüglich der kumulierten Nettounterschiedsbeträge zwischen dem (fiktiven) 40-Stunden Entgelt und dem reduzierten 28-Stundenentgelt?
Viele Grüße
Dirk Golisch