Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zum Thema Personengruppenschlüssel bei Sabbatical mit Wertguthaben. Das Sabbatical ist also inhaltlich angelehnt an ATZ im Blockmodell.
Muss ich für den Mitarbeitenden auch den Personengruppenschlüssel auf 103 "Beschäftigte in ATZ" umstellen, damit die Meldungen zu Beginn der Arbeitsphase mit Grund 13, Ende der Arbeitsphase mit Grund 32 und Beginn der Freistellungsphase mit Grund 12 erfolgen? Oder ist das nicht notwendig und der Mitarbeitenden kann bei PGS 101 bleiben und es reicht nur die Umstellung des Beitragsgruppenschlüssels auf 3111 beim Wechsel in die Freistellungsphase?
Vielen Dank im Voraus für Ihre fachliche Unterstützung!
K. Fuchs