Guten Tag, eine Tarifbeschäftigte (Bund) hat mit der Personalstelle eine Sabbatical Regelung vereinbart, dass sie über einen Zeitraum für 24 Monate die volle Arbeitsleistung mit einem geringeren Gehalt erbringt und sich im Anschluss für 24 Monate in eine Freistellung ohne Arbeitsleistung begibt. Die finanzielle Vergütung erfolgt für diese Zeit aus dem angesparten Wertguthaben. Die Vereinbarung gilt bis zum geplanten Eintritt in die Rente. Die Beschäftigte ist der Auffassung, dass sie in der KV lediglich einen geminderten Beitrag zu leisten hat, da sie aus ihrer Sicht keinen Anspruch auf Krankengeld hätte. Diese Regelung ist hier bekannt aus der Altersteilzeit (Beitragsgruppe 3111).
In der Regel sind Sabbatical so ausgelegt, dass sich im Anschluss an die Freizeit das "normale" Arbeitsverhältnis fortsetzt. Daher wäre der allgemeine Beitragssatz anzuwenden. Im vorliegenden Fall ist jedoch direkt im Anschluss ein Renteneintritt geplant. Ist in dieser Konstellation die Voraussetzung für einen geminderten Beitrag in der KV geschaffen?
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ZB Entgelt