Hallo Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin beabsichtigt zum 31.08.26 auszuscheiden, um in Vollzeit eine schulische Weiterbildung zum Techniker zu machen. Davor möchte sie ein zweimonatiges Sabbatical machen (Juli-August). In Frage kommt das Modell Lohnverzicht, die AN tritt durch Ansparen von Gehaltsbestandteilen in Vorleistung, z.B. 3 Monate Ansparphase mit 100% Arbeitsleistung, aber nur 50% Auszahlung, während der Freistellungsphase dann 70% Auszahlung des durchschnittlichen Gehaltes der letzten 12 Monate. Danach erfolgt keine Rückkehr, sondern Austritt im letzten Freistellungsmonat. was ist sozialversicherungsrechtlich in beiden Phasen zu beachten? Wann müssen die SV-Beiträge AN + AG für das angesparte Wertguthaben verbeitragt werden? Welche Beitragsgruppe gilt in der Freistellungsphase, ganz normal 1111 bei PGR 101?
Vielen Dank für Ihre Hilfestellung!