Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ein SV-pflichtig beschäftigter Renter mit Teilrente, nach erreichen der Regelaltersgrenze, Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zahlen?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ein SV-pflichtig beschäftigter Renter mit Teilrente, nach erreichen der Regelaltersgrenze, Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Hallo Herr Schacht,
für versicherungspflichtig Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“.
Die Arbeitnehmeranteile sind demzufolge sowohl in der Renten- als auch in der Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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