Expertenforum - RV-Befreiung Minijob von 2013

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  • 01
    RV-Befreiung Minijob von 2013

    Guten Tag,

    wir beschäftigen eine Minijobberin seit 08/2013, bisher mit 6100, also RV-pflichtig.

    In 2013 waren die Minijobs ja generell RV-frei, und der AN konnte auf die RV-Freiheit verzichten, was sie damals getan hat.

    Jetzt möchte die Mitarbeiterin einen Antrag auf RV-Befreiung stellen.

    Meine Frage: Gilt der damalige Verzicht auf RV-Freiheit analog zum heutigen Antrag auf RV-Befreiung auch für die gesamte Dauer der Beschäftigung?

    Oder kann sie jetzt gem. dem neuen Antrag RV-frei abgerechnet werden?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Birgit Sch.

  • 02
    RE: RV-Befreiung Minijob von 2013

    Guten Tag,
     
    Minijobberin oder Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist während einer laufenden Beschäftigung ist jederzeit möglich. Der Arbeitnehmende stellt dafür einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Die Befreiung greift ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmende den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht rückgängig gemacht werden.
     
    Diese Systematik gilt aus unserer Sicht auch für laufende Beschäftigungsverhältnisse, welche vor der Rechtsänderung zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung begonnen haben.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenforum

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