Guten Tag,
wir beschäftigen eine Minijobberin seit 08/2013, bisher mit 6100, also RV-pflichtig.
In 2013 waren die Minijobs ja generell RV-frei, und der AN konnte auf die RV-Freiheit verzichten, was sie damals getan hat.
Jetzt möchte die Mitarbeiterin einen Antrag auf RV-Befreiung stellen.
Meine Frage: Gilt der damalige Verzicht auf RV-Freiheit analog zum heutigen Antrag auf RV-Befreiung auch für die gesamte Dauer der Beschäftigung?
Oder kann sie jetzt gem. dem neuen Antrag RV-frei abgerechnet werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Birgit Sch.